Fahrtraining für Zivis
Seit 01.Oktober 2009 müssen alle Zivildienstleistende,die im Fahrdienst arbeiten ,ein individuelles Fahrtraining absolvieren.Damit soll die Sicherheit für Zivis und ihrer Fahrgäste erhöt werden.
Warum ein eigenes Programm der BVF ?
Mit dem Programm werden gezielt die bei Fahrten der Zivildienstleistenden bekannten Unfallursachen angesprochen.
Wir können die Trainings vor Ort anbieten ,da für die Durchführung der praktischen Übungen keine spziell eingerichteten Plätze erforderlich sind.
Das Programm bietet uns die Möglichkeit, ganz gezielt die Wünsche der Einsatzstellen zu berücksichtigen.
Wir verfügen über moderne Unterrichtsmedien zu allen in Betracht kommenden Themen.
Der Lehrgang umfast etwa 135 Minuten Theorie und etwa 180 Minuten fahrpraktischen Anteil.
Das Training wird nach dem Program der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) entsprächend den Vorgaben des Leitfadens für den Zivildienst (Abschnitt D) durchgeführt.
Inhalt Theorie:
+Regelkentnisse,Grundlagen der Fahrphysik und richtiges Verhalten an Unfallstellen
+Fahrgastverhalten
+Das andere Fahrzeug
+Fahrverhalten
+Sonder- und Wegerechte
Inhalt Praxis :
+ Fahrpraktische Übungen
Voraussetzungen:
+Gültiger Führerschein
+Zum Training wird 1 Fahrzeug für max. 2 Fahrer benötigt; das Fahzeug wird kundenseitig mitgebracht.
+Maximal 12 Teilnehmer
Baden-Württemberg setzt auf neuen Feuerwehrführerschein
Bald soll es einen neuen Feuerwehrführerschein geben. Archivfoto: Bernd Weißbrod
Stuttgart (dpa/lsw) - Baden-Württembergs Verkehrsministerium arbeitet an der Einführung des neuen Feuerwehrführerscheins bis 7,5 Tonnen. Das kündigte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Donnerstag im Stuttgarter Landtag an. Eine entsprechende Regelung sei in Arbeit. «Wir sind so schnell wie die Feuerwehr», sagte der Minister mit Verweis auf Kritik von der CDU. Der CDU-Abgeordnete Karl Epple hatte zuvor bemängelt, dass die Einführung zu lange dauere. Erst Ende Mai hatte der Bundesrat den Weg für eine Länderregelung frei gemacht. Mitglieder von Feuerwehr, Rettungs- und Hilfsdiensten können dort künftig einen Führerschein mit erweiterten Sonderrechten erwerben - bisher galt der Feuerwehrführerschein nur für ein Gewicht von 4,75 Tonnen.
(Quelle:Bild.de)

