Führerschein-Klassen: LKW

Was darf ich mit der Klasse fahren?

C

CE

Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zGM* (keine Beschränkung nach oben)

Anhänger bis 750 kg zGM* dürfen mitgeführt werden
Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zGM* (keine Beschränkung nach oben)

Anhänger über 750 kg zGM*dürfen mitgeführt werden

 

Wie alt muss ich für den Erwerb dieser Klasse mindestens sein?

C

CE

18 Jahre 18 Jahre

BKrFQG § 2 Mindestalter, Qualifikation

(1) Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken darf
1. mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder CE
erforderlich ist, nur durchführen, wer
a) das 18. Lebensjahr vollendet hat und den Nachweis über den Erwerb der jeweils
maßgeblichen Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 mitführt, oder
b) das 21. Lebensjahr vollendet hat und den Nachweis über den Erwerb der jeweils
maßgeblichen beschleunigten Grundqualifikation nach § 4 Abs.2 mitführt;
2. mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder C1E
erforderlich ist, nur durchführen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und den
Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach § 4 Abs.
1 oder der jeweils maßgeblichen beschleunigten Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2
mitführt.


Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

C

CE

Theoretische Ausbildung
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff
Theoretische Ausbildung
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Fahrausbildung
übungsfahrten je nach persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt
Sonderfahrten laut Tabelle
B auf C C1 auf C C auf CE Gemeinsamer Ausbildungsgang der Klassen C und CE
Solo Zug Gesamt
Überland 5 3 5 3 5 8
Autobahn 2 1 2 1 2 3
Dunkelheit 3 1 3 0 3 3
Fahrstunden zu je 45 Minuten

 

 

Welche Prüfungen muss ich machen?

C

CE

Theorieprüfung ist abzulegen
(Fragebogen mit 30 Fragen - ab 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
Parktische Prüfung ist abzulegen
Jeweils eine Fahrt mit mindestens 75Minuten - Sie fahren innerorts, außerorts, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

 

Sonstige Voraussetzungen?

C

CE

Sie müssen den Führerschein der Klasse B besitzen oder zumindest die Prüfung für die Klasse B bestanden haben und eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung sowie einen Nachweis über Ihr Sehvermögen vorlegen. Sie müssen den Führerschein der Klasse C besitzen oder zumindest die Prüfung bestanden haben.