Gabelstapler, Staplerschein, Ausbildung nach DGUV-Grundsatz 308-001
Wir bieten Ihnen eine professionelle Aus- und Weiterbildung
für Fahrer von Flurförderzeugen an.
Ein Fahranwärter für Flurförderfahrzeuge (Gabelstaplerfahrer) ist so auszubilden, dass er mit dem Umgang, der Steuerung und Technik der Maschine insoweit vertraut ist, dass er das Gerät fach- und somit sicherheitsgerecht führen kann. Hierzu muss er praxisnah ausreichend üben können.
Probanden für das selbstständige Steuern von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand müssen Ihre Ausbildung mit einer Prüfung in Theorie und Praxis erfolgreich abschließen.
Das Steuern von o. a. Flurförderzeugen, wie Gabelstapler, Schubmaststapler, kraftbetriebene Hubwagen, Wagen, Schlepper, Quergabelstapler, Regal- / Flurförderfahrzeuge und der gleichen, gilt immer als selbstständig; es sei denn, Jugendliche unter 18 Jahren werden zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht, z.B. zum Gabelstaplerfahrer, ausgebildet.
Sie als Unternehmer stehen in der Pflicht, für die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Dazu zählt natürlich auch, dass Sie Ihr Personal für den Einsatz auf einem Gabelstapler entsprechend schulen lassen. Um den Anforderungen, die der Gesetzgeber an Sie stellt gerecht zu werden, gestalten wir unsere Ausbildung nach den jeweils aktuellsten Vorgaben der Berufsgenossenschaften.
Wir wollen erreichen, dass unsere Absolventen Gefahren frühzeitig erkennen, weniger Risiko eingehen und somit Unfälle vermeiden. Damit bieten wir Ihnen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit. Ausbildung zum Gabelstapler mit personalbezogenen Fahrausweis nach BG
Nächster Kurs am: Am 18.05.2024
Beginn 08:00 Uhr Kosten 200 Euro
1 Tageskurs (nur mit schriftlicher Bestätigung über ausreichend Erfahrung die letzten 2 Jahre)
Anmeldung unter Tel.: 07552 / 7085